Die neue Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 - was kommt auf Hersteller und Händler zu?

Bereich:

Die neue Entwaldungsverordnung EUDR fordert von Produzenten, Weiterverarbeitern und Händlern weitgehende Maßnahmen in den Bereichen des administrativen Risikomanagements und der operativen Beschaffung sowie dem Verkauf, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom 30. Dezember 2024 bis 30. Juni 2025 umzusetzen sind. Hiervon sind alle Rohstoffe und Erzeugnisse betroffen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, mit diesen gefüttert oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die gekauft oder verkauft wurden.

Nutzen:

Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die Anforderungen der Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115. Mit dem im Seminar erworbenen Wissen können die betrieblichen Regelungen zur Umsetzung der Sorgfaltpflicht festgelegt und umgesetzt werden, damit der Nachweis erbracht werden kann, dass die produzierten, verarbeiteten oder gehandelten Rohstoffe und Erzeugnisse entwaldungsfrei hergestellt wurden und in den Ursprungsländern die geltenen rechtlichen Regelungen eingehalten wurden.

Teilnehmerkreis:

Teilnehmer aus GF, Compliance, ESG, Beschaffung, Verkauf und sonstige Führungskräfte

Datum, Ort:

A) 18-19.04.2024, Hamburg
B) 11-12.07.2024, Hamburg
C) 17-18.10.2024, Hamburg
Weitere Termine oder Inhouse-Veranstaltungen auf Anfrage.

Anmeldung:

Online-Formular

Kosten:

945,00 EUR zzgl. MwSt.

Referent:

Hanno Kleist

Inhalt:

  • Inverkehrbringung und Bereitstellung von Rohstoffen und Erzeugnissen im Binnenmarkt
    (Europäisches/nationales Recht)
  • Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115
    (Anwendungsbereich, Verantwortung der Marktteilnehmer in der Lieferkette, Anforderungen, Sorgfaltpflicht)
  • Informationsmanagement
    (Informationsbeschaffung, Erweiterung vom ERP-System, Lieferantenbewertung)
  • Sorgfaltserklärung
  • Anforderung nachgelagerter Kunden außerhalb vom Anwendungsbereich

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