Die neue Entwaldungsverordnung EUDR fordert von Produzenten, Weiterverarbeitern und Händlern weitgehende Maßnahmen in den Bereichen des administrativen Risikomanagements und der operativen Beschaffung sowie dem Verkauf, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom 30. Dezember 2024 bis 30. Juni 2025 umzusetzen sind. Hiervon sind alle Rohstoffe und Erzeugnisse betroffen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, mit diesen gefüttert oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die gekauft oder verkauft wurden.