IT-Grundschutz gegen Datenmissbrauch

Datenschutz
Seit einigen Monaten berichten die Medien wöchentlich über Datenmissbrauch in deutschen Unternehmen. Hierbei geht es um Missachtung der gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind. Während die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Brandschutz durch regelmässige Begehungen durch Berufsgenossenschaft und Feuerwehr überprüft werden, so gibt es im Bereich Datenschutz keine externen und vorgeschriebenen Überprüfungen. Im § 9 BDSG wird ein Datenschutzaudit per weiterführendes Gesetz (BDSAuditG) in Aussicht gestellt, welches seit Jahren überfällig ist.

Wir sind hier aktiv geworden und haben einen Auditstandard in Anlehnung an den bisherigen Referententwurf des BDSAuditG und an den Standard des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein entwickelt. Wenn Sie mehr über die Planung und Durchführung eines Datenschutzaudits erfahren möchte, dann können Sie hier ein Angebot anfordern.

Datensicherheit
Ähnlich brisant, nur sehr viel diskreter und undurchsichtiger, wird mit der Informationssicherheit umgegangen. Die Gefahr wird von vielen Unternehmen unterschätzt und als EDV-Problem heruntergespielt. Häufig ermöglichen nicht IT-Sicherheitslücken, sondern die eigenen Mitarbeiter bewusst oder fahrlässig den ungewünschten Informationsabfluss nach Außen. Was lässt sich wirksam dagegen tun? Nach dem BSI-Standard für einen IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) können Sie Ihre IT und die mit ihr vernetzen Prozesse der anderen Geschäftsbereiche strukturieren und alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Der BSI-Standard deckt die Anforderungen der ISO 27001 mit ab.

Wenn Sie mehr über die Einführung eines IT-Grundschutzes erfahren möchten, dann rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage online.