CE-Kennzeichnung für Verbrauchs- Investitionsgüter

Zweck der CE-Kennzeichnung
3 bedeutende Merkmale der CE-Kennzeichnung
Was bekommt ein CE-Zeichen? (CE-Produktliste)
Wo wird die CE-Kennzeichnung gefordert?
Wer bringt das CE-Zeichen an?
CE-Kennzeichnung als Prozess

Zweck der CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen betrifft die Sicherheit von bestimmten Produkten. Es zeigt an, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien in den Prozessen

  • Entwurf
  • Fertigung
  • Inverkehrbringen und
  • Inbetriebnahme

eingehalten wurden und alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden (Richtlinienkonformität). Eine Prozessvorlage für das Konformitätsbewertungsverfahren mit allen notwendigen Verfahrensschritten erhalten Sie hier: CE-Prozess.

Veranstaltungshinweis: Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - was Hersteller wissen müssen

Die Neue Maschinenrichtlinie bringt eine Reihe an Änderungen mit sich, die ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist anzuwenden sind. Hiervon sind alle betroffen, die Maschinen bauen oder umbauen, kaufen, verkaufen oder betreiben.
Seminarinhalt, Termine, Preise: weiter.

Das CE-Zeichen ist

  • kein Herkunftszeichen
  • kein Qualitätszeichen
  • kein Gütezeichen und
  • kein Normkennzeichen

Das CE-Zeichen stellt vielmehr einen "Reisepass" für den freien Warenverkehr dar.
Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und ist daher als Alleinstellungsmerkmal für Werbezwecke ungeeignet. Eine offensive Werbung mit dem Merkmal der CE-Kennzeichnung oder z.B. der Spezifikation "CE geprüft" provoziert Abmahnungen!
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3 bedeutende Merkmale der CE-Kennzeichnung
Drei bedeutende Merkmale der CE-Kennzeichnung sind:

  • die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte
  • die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-Sicherheitsanforderungen
  • die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie darf deshalb nur auf
       Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist

Hersteller oder Händler haben die Möglichkeit sich gegenüber dem Wettbewerb abzuheben, indem sie eine freiwillige Produktprüfung in Form der GS-Prüfung beauftragen. Nach erfolgreicher Prüfung kann das Produkt das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" tragen.
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Was bekommt ein CE-Zeichen?
Alle neuen oder erneuerten Produkte, für die diese Richtlinien gelten (z. B. Maschinen, elektrische und elektronische Geräte, Spielzeug, Druckbehälter und -geräte, Medizinprodukte, Bauprodukte, persönliche Schutzausrüstungen etc.) müssen das CE-Kennzeichen tragen, wenn sie erstmalig in Verkehr gebracht werden, auch innerhalb Deutschlands.
Für aus Drittländer, d.h. ausserhalb der EG und EWG, importierte Produkte gilt die CE-Kennzeichnung für

  • neue Produkte
  • erneuerte Produkte
  • gebrauchte Produkte

Eine vollständige Liste derjenigen Produkte, für die CE-Richtlinien existieren, können Sie gerne bei uns anfordern. Produkte, für die keine entsprechende Richtlinie existiert, dürfen das CE-Kennzeichen nicht tragen. (CE-Produktliste anfordern)
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Wichtiger Hinweis für herstellende Lieferanten:

Handelt es sich um ein Bauteil oder eine Produktkomponente, das unter eine CE-Richtlinie fällt, so muss eine EG-Herstellererklärung abgegeben werden - ein CE-Zeichen wird nicht angebracht.
Ausnahmen:

  • es handelt sich hierbei um ein Sicherheitsbauteil
  • es wird als Zubehör oder Ersatzteil direkt an den Endverbraucher verkauft.

Wo wird die CE-Kennzeichnung gefordert?
Grundsätzlich gilt das CE-Zeichen zunächst einmal in allen EU-Mitgliedstaaten.
Zusätzlich gilt sie auch in folgenden Ländern:

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Die Schweiz ist nicht Teilnehmer des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert. Für einige Produkte, wie z.B. Medizinprodukte, gibt es ein zwischen der BRD und der Schweiz in 2002 geschlossenes Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren, was den jeweiligen Marktzugang erleichtern soll.
Die EU-Kandidatenländer müssen ihre Gesetzgebung erst im Moment des Beitritts zur EU vollständig auf EG-Recht umgestellt haben. Sie sind jedoch frei, das CE-Kennzeichen bereits früher, eventuell parallel zu einem nationalen Kennzeichen, in ihre Gesetzgebung aufzunehmen.
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Wer prüft wann die Anwendung der CE-Richtlinien?
Grundsätzlich prüft der Hersteller eines Produktes in eigener Verantwortung, welche der CE-Richtlinien er für sein Produkt anwenden muss und welches Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen ist. In welchem Umfang dabei eine Benannte Stelle1) zu beteiligen ist, hängt vom potentiellen Risiko der Produkte ab und ist in den jeweiligen CE-Richtlinien festgelegt. Im Fall einer extern durchgeführten Prüfung durch eine Benannte Stelle trägt das CE-Zeichen zusätzlich einen vierstelligen Zahlencode der Benannten Stelle. Sollte Ihre Anwendungsprüfung kein eindeutiges Ergebnis liefern, dann klären Sie die offenen Fragen möglichst frühzeitig mit uns ab: CE-Beratung.

Die Anwendungsprüfung ist durchzuführen, wenn ein neues oder baulich wesentlich verändertes Produkt in den Verkehr gebracht werden soll.
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Wer bringt das CE-Zeichen an?
Der Hersteller, dessen Vertreter in der Europäischen Union - zum Beispiel der Importeur - oder der Inverkehrbringer, muss das CE-Zeichen am Produkt anbringen. Inverkehrbringer ist diejenige Person, die das Produkt zum ersten Mal in den Handel bringt oder in Betrieb nimmt.

Das CE-Zeichen als Druckvorlage erhalten Sie hier: CE-Druckvorlage.
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CE-Kennzeichnung als Prozess
Eine Prozessvorlage für das CE-Konformitätsbewertungsverfahren mit allen notwendigen Verfahrensschritten erhalten Sie hier: CE-Prozess.

Der Aufwand für die einzelnen Verfahrensschritte richtet sich nach der Anzahl der anzuwendenden CE-Richtlinien und den hier umzusetzenden Anforderungen bzw. evtl. erforderlichen Zertifizierungen durch Benannte Stellen1). Fordern Sie hier ein Angebot über unsere CE-Beratungsleistungen an: CE-Beratungsangebot.
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Was wollen Sie noch wissen über CE-Kennzeichnung?
Wir bieten Ihnen weitere Informationen rund um das Thema CE-Kennzeichnung und

  • Beratung zur Auswahl der richtigen Richtlinie
  • Vorschläge zur Umsetzung
  • Anwendungsprüfung
  • Übersicht rechtlicher Konsequenzen aufgrund mangelhafter Umsetzung
  • Sicherheitsaspekte
  • Angaben zu Richtlinien, Normen und den entsprechenden deutschen Gesetzen

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Wünschen Sie eine konkrete Auskunft über den Aufwand und die Kosten für eine CE-Beratung? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage online.

1) Benannte Stellen sind unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstellen, die für die Durchführung von CE-Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen wurden.